Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat jetzt entschieden, dass bei einem abschnittsweisen Ausbau einer Bahnstrecke die Lärmschutzbelange der Anwohner in Folgeabschnitten so zu berücksichtigen sind, dass diese nicht infolge von Verzögerungen beim weiteren Ausbau in der Zwischenzeit in unbilliger Weise einer hohen Lärmbelastung ausgesetzt sind. Die Kläger sind Eigentümer von Wohnhäusern, die im Stadtgebiet von Oldenburg […]
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